Unfall- Was tun?
Das sollten Sie im Schadenfall unbedingt beachten.
Notieren Sie:
1. amtliches Kennzeichen,
2. Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners,
3. Adressen von Zeugen sowie Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten.
Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen, bei Personenschäden ist die Polizei unbedingt zu rufen.
Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß.
Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an. (Benutzen Sie wenn möglich den europäischen Unfallbericht)
Bestehen Sie darauf, einen qualifizierten und unabhängigen KFZ- Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung
Ihres Fahrzeuges zu beauftragen.
Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden den von Ihnen frei gewählten Sachverständigen abzulehnen. Die Kosten für den Sachverständigen können beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.
Nur bei einem, für den Laien erkennbaren Bagatellschaden, d.h. einem Schaden unter EUR 750
ist ein ausführliches Schadengutachten meist entbehrlich.
Lassen Sie sich nicht auf unverbindliche Kostenvoranschläge einer Werkstatt
oder hauseigene Sachverständige des Versicherers ein.
Ihre Rechte im Schadensfall:
Im Schadensfall haben Sie umfangreiche Rechte, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug wieder gutzumachen:
1. Reparatur in einer Werkstatt Ihres Vertrauens.
2. Schadensfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
3. Inanspruchnahme eines Mietwagens oder
Nutzungsausfallentschädigung
4. Schadensabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
5. Reparaturkosten-Übernahmeerklärung und Sicherungsabtretung